Aufnahmekriterien
Gemäß § 3 der Satzung des MedienCampus Bayern e. V. können Mitglieder „natürliche und juristische Personen sein, die geeignet sind, die Ziele des Vereins zu fördern“.
Gemäß § 3 der Satzung des MedienCampus Bayern e. V. können Mitglieder „natürliche und juristische Personen sein, die geeignet sind, die Ziele des Vereins zu fördern“.